Verwendungszweck: Dieser Vertrag regelt die Auftragsverarbeitung zwischen Ihnen (als Auftraggeber/Verantwortlicher) und Ihrem Hosting-Provider oder anderen Dienstleistern (als Auftragnehmer/Auftragsverarbeiter), die personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeiten.
⚠️ Wichtig: Ersetzen Sie alle [PLATZHALTER] mit den tatsächlichen Daten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Dieser Vertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung und muss sorgfältig ausgefüllt werden.
Präambel
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Vertragsparteien
Auftraggeber (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO)
| Name/Firma: | Sören Ottenjahn / abo-host.de |
| Anschrift: | Lübecker Str. 13c, 22087 Hamburg, Deutschland |
| Vertreten durch: | Sören Ottenjahn (Inhaber) |
| E-Mail: | office@PCmobil24.de |
| Telefon: | 040-644 26 714 |
– nachfolgend "Auftraggeber" genannt –
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO)
| Name/Firma: | [NAME DES HOSTING-PROVIDERS] |
| Anschrift: | [STRASSE, PLZ ORT, LAND] |
| Vertreten durch: | [GESCHÄFTSFÜHRER/VERTRETUNGSBERECHTIGTER] |
| E-Mail: | [E-MAIL-ADRESSE] |
| Telefon: | [TELEFONNUMMER] |
– nachfolgend "Auftragnehmer" genannt –
§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
1.1 Gegenstand
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Leistungen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden:
- Hosting von Websites auf Servern des Auftragnehmers
- Bereitstellung von Speicherplatz und Rechenleistung
- Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit der gehosteten Websites
- Erstellung und Verwaltung von Backups
- Technischer Support und Wartung der Server-Infrastruktur
- [WEITERE LEISTUNGEN ERGÄNZEN]
1.2 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder kann mit einer Frist von [30 TAGEN] zum Monatsende gekündigt werden.
§ 2 Art und Zweck der Datenverarbeitung
2.1 Art der Daten
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Bestandsdaten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Nutzungsdaten: IP-Adressen, Zugriffszeiten, Browsertyp, Betriebssystem
- Inhaltsdaten: Vom Auftraggeber auf der Website veröffentlichte Inhalte
- Kommunikationsdaten: Kontaktformular-Eingaben, E-Mail-Verkehr
- [WEITERE DATENKATEGORIEN ERGÄNZEN]
2.2 Betroffene Personen
Die Datenverarbeitung betrifft folgende Kategorien betroffener Personen:
- Kunden des Auftraggebers
- Interessenten und Website-Besucher
- Geschäftspartner des Auftraggebers
- [WEITERE KATEGORIEN ERGÄNZEN]
2.3 Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
- Bereitstellung und Betrieb der Website des Auftraggebers
- Gewährleistung der technischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit
- Datensicherung durch regelmäßige Backups
- Technischer Support für den Auftraggeber
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Weisungsgebundenheit
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, er ist durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu einer Verarbeitung verpflichtet.
Weisungen werden zunächst durch diesen Vertrag erteilt. Einzelweisungen können vom Auftraggeber in Textform (z.B. per E-Mail) erteilt werden. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
3.2 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der im Auftrag verarbeiteten Daten zu wahren. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich alle mit der Verarbeitung beauftragten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
3.3 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer trifft alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Diese sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag dokumentiert und werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
3.4 Unterstützung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber angemessen bei:
- Der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.)
- Der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32-36 DSGVO
- Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Meldungen von Datenschutzverletzungen
3.5 Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers alle personenbezogenen Daten oder gibt diese an den Auftraggeber zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
4.1 Weisungsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, dem Auftragnehmer jederzeit Weisungen zur Art und Weise der Datenverarbeitung zu erteilen.
4.2 Kontrollrechte
Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann durch:
- Einholung von Auskünften
- Einsichtnahme in relevante Unterlagen
- Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen (nach angemessener Vorankündigung)
- Beauftragung unabhängiger Prüfer
erfolgen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung.
§ 5 Unterauftragsverhältnisse
5.1 Genehmigung von Unterauftragnehmern
Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur mit vorheriger schriftlicher oder textförmiger Genehmigung des Auftraggebers einsetzen.
5.2 Bereits genehmigte Unterauftragnehmer
Der Auftraggeber erteilt hiermit seine Genehmigung für folgende bereits im Einsatz befindliche Unterauftragnehmer:
| Unterauftragnehmer | Leistung | Standort |
|---|---|---|
| [NAME] | [Z.B. Rechenzentrum] | [ORT, LAND] |
| Weitere Unterauftragnehmer hier eintragen | ||
5.3 Informationspflicht
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über geplante Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, gegen solche Änderungen innerhalb von [14 TAGEN] Einspruch zu erheben.
5.4 Vertragliche Pflichten
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass dem Unterauftragnehmer im Wesentlichen dieselben datenschutzrechtlichen Pflichten auferlegt werden, wie sie im vorliegenden Vertrag vereinbart sind.
§ 6 Datenschutzverletzungen und Meldepflichten
6.1 Meldung von Verletzungen
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme.
6.2 Inhalt der Meldung
Die Meldung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Kategorien und ungefähre Anzahl betroffener Personen
- Kategorien und ungefähre Anzahl betroffener Datensätze
- Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
- Ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung
- Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners
6.3 Unterstützung
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und betroffenen Personen.
§ 7 Datenübermittlung in Drittländer
7.1 Grundsatz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) statt.
7.2 Ausnahmen
Eine Datenübermittlung in Drittländer (Länder außerhalb der EU/EWR) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO zulässig. In diesem Fall sind geeignete Garantien (z.B. EU-Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules) zu vereinbaren.
§ 8 Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag. Zusätzliche Aufwendungen, die dem Auftragnehmer durch Weisungen des Auftraggebers oder durch Kontrollmaßnahmen entstehen, sind gesondert zu vergüten, sofern diese nicht bereits im Hauptvertrag enthalten sind.
§ 9 Haftung
9.1 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eine rechtswidrige Datenverarbeitung oder durch eine nicht weisungsgemäße Handlung verursacht werden, soweit er nicht nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist (Art. 82 Abs. 3 DSGVO).
9.2 Freistellung
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund schuldhafter Verstöße des Auftragnehmers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen geltend gemacht werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
10.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, [ORT].
10.4 Anlagen
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
- Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Anlage 2: Liste der genehmigten Unterauftragnehmer
Auftraggeber
Sören Ottenjahn
abo-host.de
Lübecker Str. 13c
22087 Hamburg
Ort, Datum
Hamburg, [TT.MM.JJJJ]
Unterschrift
Sören Ottenjahn
Auftragnehmer
[FIRMA]
[STRAßE]
[PLZ ORT]
Ort, Datum
[ORT, TT.MM.JJJJ]
Unterschrift
[NAME DES UNTERZEICHNERS]
Anlage 1: Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)
Hinweis: Diese Maßnahmen müssen vom Auftragnehmer (Hosting-Provider) ausgefüllt werden. Die nachfolgenden Beispiele dienen als Orientierung.
1. Zutrittskontrolle
Ziel: Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen verwehren
- Zugangskontrollen zu Rechenzentren (Schlüsselkarten, biometrische Scanner)
- Videoüberwachung der Zugangsbereiche
- Besucherregelung mit Protokollierung
- Alarmanlage
- [WEITERE MAßNAHMEN ERGÄNZEN]
2. Zugangskontrolle
Ziel: Verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden
- Benutzer-Authentifizierung mit Passwort
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
- Automatische Sperrung nach Inaktivität
- Protokollierung von Zugriffen
- Differenzierte Berechtigungskonzepte
- [WEITERE MAßNAHMEN ERGÄNZEN]
3. Zugriffskontrolle
Ziel: Sicherstellen, dass ausschließlich zugriffsberechtigte Personen auf die Daten zugreifen können
- Rechteverwaltung mit rollenbasierten Zugriffsrechten
- Prinzip der minimalen Rechtevergabe
- Protokollierung aller Zugriffe
- Verschlüsselung sensibler Daten
- [WEITERE MAßNAHMEN ERGÄNZEN]
4. Weitergabekontrolle
Ziel: Verhindern, dass Daten unbefugt gelesen, kopiert oder entfernt werden
- Verschlüsselung bei Datenübertragung (SSL/TLS)
- VPN für Remote-Zugriffe
- Protokollierung von Datenexporten
- E-Mail-Verschlüsselung
- [WEITERE MAßNAHMEN ERGÄNZEN]
5. Eingabekontrolle
Ziel: Nachvollziehbarkeit, wer wann welche Daten eingegeben, verändert oder entfernt hat
- Protokollierung aller Dateneingaben und -änderungen
- Versionsverwaltung
- Nachvollziehbare Dokumentation
- [WEITERE MAßNAHMEN ERGÄNZEN]
6. Auftragskontrolle
Ziel: Sicherstellen, dass Daten nur entsprechend den Weisungen verarbeitet werden
- Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen
- Klare Weisungsregelungen
- Kontrollmechanismen
- Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten
- [WEITERE MAßNAHMEN ERGÄNZEN]
7. Verfügbarkeitskontrolle
Ziel: Schutz vor Datenverlust und Sicherstellung der Verfügbarkeit
- Regelmäßige Backups (täglich/wöchentlich)
- Redundante Systeme und Speicherung
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
- Notfallkonzept und Disaster Recovery Plan
- Firewall und Virenschutz
- [WEITERE MAßNAHMEN ERGÄNZEN]
8. Trennungskontrolle
Ziel: Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden
- Logische Trennung durch Mandantenfähigkeit
- Physische Trennung durch separate Server/Systeme
- Datenbanktrennungen
- [WEITERE MAßNAHMEN ERGÄNZEN]
Anlage 2: Genehmigte Unterauftragnehmer
| Unterauftragnehmer | Anschrift | Leistung | Standort Datenverarbeitung |
|---|---|---|---|
| [NAME] | [ADRESSE] | [LEISTUNG] | [ORT, LAND] |
| Weitere Unterauftragnehmer hier eintragen | |||
Hinweise zur Verwendung dieses AVV:
- Personalisierung: Ersetzen Sie alle [PLATZHALTER] mit den korrekten Daten Ihres Hosting-Providers
- TOM ausfüllen: Fordern Sie von Ihrem Provider eine detaillierte Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen an
- Unterauftragnehmer: Lassen Sie sich alle Unterauftragnehmer (z.B. Rechenzentren) nennen
- Doppelte Ausfertigung: Erstellen Sie zwei Exemplare, die von beiden Parteien unterschrieben werden
- Archivierung: Bewahren Sie den AVV während der gesamten Vertragslaufzeit und mindestens 3 Jahre danach auf
- Aktualisierung: Prüfen Sie den AVV jährlich auf Aktualität und passen Sie ihn bei Änderungen an
Stand: Dezember 2024 | Version 1.0